Durch Eigenkontrolle-Software hygienerechtliche Vorschriften zur Lebensmittelsicherheit wirksam umsetzen
Salmonellen, Listerien und Escherichia coli sind in Europa die häufigsten Ursachen für lebensmittelbedingte Erkrankungen. Um dies zu verhindern, müssen Lebensmittelproduzenten und Hersteller von Fleischwaren und Convenience-Produkten hohe gesetzliche Anforderungen im Bereich der Hygiene und Infektionsprävention erfüllen. Dazu gehört ein umfangreiches Qualitätskontrollsystem einschließlich der betrieblichen Eigenkontrolle.
Mit der ganz nach Wunsch konfigurierbaren Eigenkontrolle-Software von Linstep lässt sich für Unternehmen ein individuelles betriebliches Eigenkontrollkonzept nach hygienerechtlichen Vorschriften, ISO-Normen und Sicherheitsrichtlinien wie HACCP, IFS oder BRC wirksam umsetzen.
Betriebliche Abläufe werden mit einer App medienbruchfrei dokumentiert. Die standortübergreifend erfassten digitalen Daten stehen an zentraler Stelle für die Analyse zur Verfügung. Dadurch lassen sich aufwändige administrative Tätigkeiten beschleunigen, Standorte, Produkte und Abteilungen miteinander vergleichen und der Informationsfluss deutlich verbessern. Ebenso ermöglicht die Software die Überprüfung von relevanten Unterlagen und Checklisten durch zuständige Behörden.
Eigenkontrolle-Software zur Vorbereitung auf Audits und Zertifizierungen
Die Software zur betrieblichen Eigenkontrolle ist ideal geeignet zur Prozessoptimierung in der Durchführung von Erfolgskontrollen. Die individuell für Ihr Unternehmen konfigurierte Software erspart Ihnen durch die digitale Dokumentation aufwendige Vor- und Nachbereitungszeiten. Die erfassten Daten stehen mithilfe der server- und webbasierten Software sofort und dauerhaft im Backend bereit. Die Auswertungen helfen Ihnen, Potenzial für Verbesserungen und Auffälligkeiten frühzeitig zu erkennen.
Doch die digitale Dokumentation ist nicht nur nützlich, um Ihr Unternehmen auf Audits und Zertifizierungen vorzubereiten. Die Software zur Eigenkontrolle führt auch zu mehr Wirtschaftlichkeit in Ihrem Unternehmen. Der papierlose Prüfvorgang macht Ihre Qualitätsmessung schneller, effizienter und umweltschonender. Informieren Sie sich jetzt, wir beraten Sie gern.
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Eigenkontrolle Apps zur Qualitätssicherung
Digitales Formularsystem im Backend der Software vorbereiten
Das Backend erreichen Sie mit einem gängigen Webbrowser am Desktop-PC. Zunächst legen Sie Benutzer an und geben Stammdaten ein. Sie bestimmen für das digitale Formularsystem relevante Prüfpunkte, übernehmen bestehende Prüflisten aus gesetzlichen Vorgaben oder Anforderungen von Kunden. Sie können auch bereits existierende Formatvorlagen als .csv-Datei importieren und im System hinterlegen.
Nachdem Sie Prüflisten mit Kontrollaufgaben, Abfragetypen, Prüfzyklus und weiteren Einstellungen angelegt haben, lassen sich die digitalen Formulare via App auf mobilen Geräten abrufen und bearbeiten. Auf Wunsch kann der Nutzer auch ohne IT-Netzverbindung überall uneingeschränkt arbeiten. In diesem Fall werden die Daten in der App zwischengespeichert und mit dem Server synchronisiert, sobald sich der App-Nutzer wieder im WLAN-Bereich befindet. Details erfahren Sie auf den Seiten der Checklisten-App, der Reinigungskontrolle-App sowie der Korrekturmaßnahmen-App.
Betriebliche Eigenkontrolle gemäß HACCP digital dokumentieren und analysieren
Lebensmittelhersteller müssen in allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen dafür sorgen, dass die von ihnen in Verkehr gebrachten Lebensmittel sicher sind. Die Unternehmen selbst sind dafür zuständig, dass alle Maßnahmen zur Einhaltung der Lebensmittelhygiene zuverlässig kontrolliert, geprüft und gewissenhaft dokumentiert werden. Zudem müssen diese Unternehmen ein Hygienemanagementsystem gemäß HACCP einrichten.
HACCP (Hazard Analysis and Critical Control Points) ist ein Konzept, das spezifische Gefahren, die Lebensmittel in Prozessabläufen und einzelnen Prozessschritten belasten können, identifiziert und Korrekturmaßnahmen zur Beherrschung und Vermeidung dieser Gefahren vorschlägt.
Informationen zu Artikel 5 der Basis-Hygieneverordnung 852/2004 finden Sie in der EU-Verordnung zur Lebensmittelhygiene. Dort heißt es, das alle Betriebe verpflichtet sind, ein betriebliches Eigenkontrollsystem einzurichten, die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln und in Verkehr bringen.